Medizinische Leistungen
nach den Richtlinien der §§ 132, 132a SGB V sowie nach §§ 24g, 24h SGB V
- Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
- Krankenhausvermeidungspflege
- Sicherungspflege
- Vorbeugendes Krisenmanagement, Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen einschließlich der Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod.
- alle ärztlich delegierten Leistungen, wie zum Beispiel auch die Portversorgung zur Ernährung
- Führung eines individuellen Behandlungsplanes
- Ambulante palliative Versorgung
Behandlungspflege
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
- Injektionen
- Wundversorgung, Dekubitusbehandlung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Versorgung von Ernährungssonden
- Pflege und Verbandswechsel von zentralen Venenkathetern
- Stomaversorgung
- Katheterversorgung
- Portversorgung
- Schmerzpumpe
- medizinische Einreibungen
- Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamente stellen/ verabreichen
- Einläufe / Klistiere
- • Absaugen der oberen Luftwege
Häusliche Krankenpflege
nach § 72 SGB XI
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Leistungen der direkten Pflege und Hauswirtschaft
Die Kosten für Leistungen der Grundpflege nach SGB XI werden mit der Pflegekasse abgerechnet. Ausschlaggebend ist hierbei die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden
- Körperpflege (Hilfe beim An- und Entkleiden, Waschen, Baden, Hautpflege, Inkontinenzversorgung, ect.)
- Ernährung (Hilfe beim Essen und Trinken, ect.)
- Kleider und Wäschepflege
- Mobilität (Lagerung, Transfer, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Begleiten bei Aktivitäten, ect.)
- Einkaufen (Vorratseinkäufe, Besorgungen)
- Reinigen des Haushalts
- Nahrungszubereitung
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
nach § 45b SGB XI
Hierzu gehört die unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden, Begleitung außerhalb des Hauses (Spaziergänge),
Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten.
Verhinderungspflege
Wer einen Angehörigen zu Hause selbst pflegt, weiß wieviel Kraft und Ausdauer diese Aufgabe einfordern kann. Vom Gesetzgeber wurde daher die Möglichkeit der Verhinderungspflege im Falle eines Erholungsurlaubs, Krankheit des pflegenden Angehörigen oder ähnlichem eingeräumt, so dass Sie sich erholen und neue Kraft schöpfen können. Die Kosten für die Verhinderungspflege übernehmen die Pflegekassen.
Zögern Sie nicht. Auch Sie haben sich eine Erholungspause verdient. Gerne kümmern wir uns um Ihren Angehörigen und regeln die Kostenerstattung mit der Pflegekasse, so dass Sie die Gelegenheit erhalten, sich voll und ganz auf sich selbst zu konzentrieren und sich zu erholen.
Beratungsbesuch
Pflegen Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 alleine zu Hause ohne die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen, sind Sie von seitens des Gesetzgebers dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche nach §37.3 (SGB XI) in Anspruch zu nehmen. Sie melden sich bei uns und wir schicken eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause, die Sie zu den wichtigsten Fragestellungen rund um die Pflege unterstützt und in vielen Belangen berät (bspw. Höherstufung, Lagerungs-/ Hebetechniken, etc.). Es steht hierbei nicht die Kontrolle, sondern die Hilfestellung im Vordergrund.
Der Rhythmus richtet sich dabei nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungsbesuch halbjährlich stattfinden, bei 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Palliativversorgung
- Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
- Krankenhausvermeidungspflege
- Sicherungspflege
- Vorbeugendes Krisenmanagement, Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen einschließlich der Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod.
- alle ärztlich delegierten Leistungen, wie zum Beispiel auch die Portversorgung zur Ernährung
- Führung eines individuellen Behandlungsplanes
- Ambulante palliative Versorgung
Was ist Palliativmedizin?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.
Palliativmedizin ist die umfassende, ganzheitliche Behandlung von Klienten mit einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung.
Wir sind für Sie da.
Unsere Pflegefachkräfte der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) – bestehend aus speziell ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften – begleiten und unterstützen Schwerstkranke sowie ihre Angehörigen dabei, die eigene Lebensqualität und Selbstbestimmung bestmöglich zu fördern, zu verbessern und zu erhalten. Dabei arbeiten wir eng mit dem Hausarzt und weiteren unterstützenden Diensten zusammen, damit die Klienten würdig und beschwerdefrei in ihrer gewohnten Umgebung die verbleibende Lebenszeit verbringen können.
Wir bieten Ihnen
- Beratung für Sie und Ihre Angehörigen
- Beratung aller an der Versorgung Beteiligter
- Teilversorgung, einzelne Leistungen (z. B. palliativ-medizinische Versorgung)
- vollständige Versorgung ausschließlich durch den Palliativ Arzt und Pflegekraft.
- Organisation, z. B. aller Hilfs- und Heilmittel sowie weiterer Hilfsangebote
- Kontakt und Fürsorge durch regelmäßige Hausbesuche sowie 24-h-Erreichbarkeit
Wir begleiten Sie.
Viele betroffene Klienten wünschen sich in dieser Situation, in ihrer häuslichen, gewohnten Umgebung zu bleiben. Auch Klienten ohne Heilungschance haben Anspruch auf Pflege in der eigenen Wohnung. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen.
Denn schwer kranken Klienten wollen wir einen würdigen Lebensraum schaffen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Dieses Ziel verfolgt unsere Palliativpflege. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sie unter der Bezeichnung „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.