Medizinische Leistungen

nach den Richtlinien der §§ 132, 132a SGB V sowie nach §§ 24g, 24h SGB V

Behandlungspflege

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.

Häusliche Krankenpflege

nach § 72 SGB XI

Leistungen der direkten Pflege und Hauswirtschaft

Die Kosten für Leistungen der Grundpflege nach SGB XI werden mit der Pflegekasse abgerechnet. Ausschlaggebend ist hierbei die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs­leistungen

nach § 45b SGB XI

Hierzu gehört die unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden, Begleitung außerhalb des Hauses (Spaziergänge),

Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten.

Verhinderungspflege

Wer einen Angehörigen zu Hause selbst pflegt, weiß wieviel Kraft und Ausdauer diese Aufgabe einfordern kann. Vom Gesetzgeber wurde daher die Möglichkeit der Verhinderungspflege im Falle eines Erholungsurlaubs, Krankheit des pflegenden Angehörigen oder ähnlichem eingeräumt, so dass Sie sich erholen und neue Kraft schöpfen können. Die Kosten für die Verhinderungspflege übernehmen die Pflegekassen.

Zögern Sie nicht. Auch Sie haben sich eine Erholungspause verdient. Gerne kümmern wir uns um Ihren Angehörigen und regeln die Kostenerstattung mit der Pflegekasse, so dass Sie die Gelegenheit erhalten, sich voll und ganz auf sich selbst zu konzentrieren und sich zu erholen.

Beratungsbesuch

Pflegen Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 alleine zu Hause ohne die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen, sind Sie von seitens des Gesetzgebers dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche nach §37.3 (SGB XI) in Anspruch zu nehmen. Sie melden sich bei uns und wir schicken eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause, die Sie zu den wichtigsten Fragestellungen rund um die Pflege unterstützt und in vielen Belangen berät (bspw. Höherstufung, Lagerungs-/ Hebetechniken, etc.). Es steht hierbei nicht die Kontrolle, sondern die Hilfestellung im Vordergrund.

Der Rhythmus richtet sich dabei nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungsbesuch halbjährlich stattfinden, bei 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Palliativversorgung

Was ist Palliativmedizin?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.

Palliativmedizin ist die umfassende, ganzheitliche Behandlung von Klienten mit einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung.

Wir sind für Sie da.

Unsere Pflegefachkräfte der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) – bestehend aus speziell ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften – begleiten und unterstützen Schwerstkranke sowie ihre Angehörigen dabei, die eigene Lebensqualität und Selbstbestimmung bestmöglich zu fördern, zu verbessern und zu erhalten. Dabei arbeiten wir eng mit dem Hausarzt und weiteren unterstützenden Diensten zusammen, damit die Klienten würdig und beschwerdefrei in ihrer gewohnten Umgebung die verbleibende Lebenszeit verbringen können.

 

Wir bieten Ihnen

Wir begleiten Sie.

Viele betroffene Klienten wünschen sich in dieser Situation, in ihrer häuslichen, gewohnten Umgebung zu bleiben. Auch Klienten ohne Heilungschance haben Anspruch auf Pflege in der eigenen Wohnung. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen.

Denn schwer kranken Klienten wollen wir einen würdigen Lebensraum schaffen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Dieses Ziel verfolgt unsere Palliativpflege. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sie unter der Bezeichnung „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.