Kostenübernahme
durch verschiedene Träger
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflege- oder medizinische Unterstützung benötigen, ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen von welchem Träger übernommen werden und wie Sie diese beantragen können. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kostenträger und deren Leistungen.
Krankenkassen
übernehmen
Medizinische Behandlungspflege
(nach § 37 SGB V)
Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckermessungen, und die Versorgung von Kathetern werden übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind.
Krankenhaus-vermeidungspflege
(nach § 37 SGB V)
Diese Pflege soll einen Krankenhausaufenthalt verhindern oder verkürzen.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
(nach § 37 SGB V)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für spezialisierte palliative Pflege, die es ermöglicht, schwerstkranke Patienten in ihrer gewohnten Umgebung zu versorgen.
Wo beantragen
Der behandelnde Arzt stellt die notwendige Verordnung für die Behandlungspflege aus. Diese wird dann bei der Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse prüft den Antrag und übernimmt bei Genehmigung die Kosten.
Pflegekassen (als Teil der Krankenkassen)
übernehmen
Pflegeleistungen
(nach SGB XI)
Dies umfasst die Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs-leistungen
(§ 45b SGB XI)
Diese beinhalten Unterstützung für pflegende Angehörige, Betreuung und Entlastung im Alltag.
Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI)
Übernimmt die Kosten für die Pflegevertretung, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit).
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Kostenübernahme für Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten) und Anpassungen im Wohnumfeld (z. B. Treppenlifte).
Wo beantragen
Pflegegrad-Antrag: Bevor Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden können, muss ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt werden. Den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellen Sie bei der Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Muss bei der Pflegekasse vorab beantragt werden, in der Regel mit Nachweis der Verhinderung der Hauptpflegeperson.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Diese werden in der Regel direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, je nach Vertrag des Pflegedienstes.
Sozialamt
übernimmt
Hilfe zur Pflege
Wenn die eigenen Mittel sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die notwendigen Pflegekosten zu decken, kann das Sozialamt Unterstützung bieten. Dies gilt auch für stationäre Pflege.
Eingliederungshilfe
Für Menschen mit Behinderung, die Unterstützung im Alltag benötigen, übernimmt das Sozialamt entsprechende Kosten.
Wo beantragen
Die Antragstellung erfolgt direkt beim örtlichen Sozialamt. Es sind Nachweise über Einkommen und Vermögen notwendig, da diese Leistungen bedarfsabhängig sind.
Unfallversicherung
übernimmt
Heilbehandlung und Pflege nach einem Arbeitsunfall
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung und Pflege, wenn diese aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich wird.
Wo beantragen
Die Unfallversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beantragt, sobald ein Arbeitsunfall gemeldet wird.